Kindertagespflege - was bietet sie?


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Neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen ist die Kindertagespflege eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung zu gleichen Elternbeiträgen.
Sie hat einen eigenständigen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag und richtet sich an Kinder im Alter von 0-14 Jahren.

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem Kinder unter drei Jahren in Anspruch genommen. Bei Bedarf kann sie bei Kindern ab drei Jahren die Betreuung in der Kindertageseinrichtung oder in der Schule/Ganztagsschule ergänzen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Kindertagespflege gesehen.
Eine Tagespflegeperson, landläufig Tagesmutter genannt, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, betreut ein bis fünf Kinder. Sie braucht geeignete, kindgerechte Räume und eine Pflegeerlaubnis.

Merkmale der Kindertagespflege:

  • Betreuungszeiten nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder und den Bedarfen der Eltern.
  • Kinder werden in kleinen, überschaubaren Gruppen und von einer festen Bezugsperson im familienähnlichen Rahmen flexibel betreut.
  • Diese intensive und familiennahe Betreuung erleichtert gerade den Kindern unter drei Jahren den Einstieg in die Betreuung außerhalb der Familie.
  • Um Eltern in ihren Erziehungsaufgaben gut unterstützen zu können, stehen Tagespflegepersonen in regelmäßigem Kontakt zu den Eltern.
  • Buchungszeiten von 15 Stunden pro Woche sind in der Kindertagespflege möglich.
  • Ein- und zweijährige Kinder haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege oder in einer Tageseinrichtung, so dass Eltern wählen können. Ab dem dritten Lebensjahr hat der Kindergarten in der Regel Vorrang.
  • Eltern zahlen einen Elternbeitrag an das Jugendamt, wie man das vom Kindergarten kennt. Er richtet sich nach dem Einkommen, Alter der Kinder und Stundenzahl der Betreuung. Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig den Kindergarten oder werden im Rahmen der Kindertagespflege betreut, so ist nur ein Elternbeitrag – jedoch immer der höhere – zu zahlen.
  • Die Tagespflegepersonen sind nach dem bundesweit anerkannten Curriculum des deutschen Jugendinstituts (DJI) umfassend qualifiziert.

Weitere Informationen: