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Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen – 25. November 2025

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Das Gewalthilfegesetz ist kein Sparschwein für Länder und Kommunen

Ahaus/Vreden/Gronau/Stadtlohn, November 2025. Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November macht der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Dekanat Ahaus‑Vreden (SkF) deutlich: Die Bundesmittel aus dem Gewalthilfegesetz sind ein wichtiger Schritt – aber sie reichen nicht aus, um Frauen und Kinder dauerhaft bedarfsgerecht zu schützen. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam Verantwortung tragen.

Der Bund plant, nach dem Gewalthilfegesetz 2,6 Milliarden Euro bis 2036 schrittweise in den Ausbau von Schutz‑ und Hilfesystemen zu investieren. Zusätzlich stehen 150 Millionen Euro aus einem Sondervermögen zur Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern im Raum. Fachverbände wie die Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) warnen jedoch: Schon die laufenden Kosten eines bedarfsgerechten Systems würden künftig deutlich höher liegen – Bundesgelder dürfen daher nur ein Startsignal sein, kein Ersatz für Landes‑ und Kommunalförderung.

Häusliche Gewalt nimmt weiter zu – Hilfesystem bleibt überlastet

Die Zahlen sind alarmierend: Häusliche Gewalt hat 2024 bundesweit einen neuen Höchststand erreicht – mit einem Plus von 3,8 %. Rund drei Viertel der Betroffenen sind Frauen. Gleichzeitig fehlen in Deutschland laut Istanbul‑Konvention weiterhin über 12.000 Frauenhausplätze. Viele Schutzsuchende werden täglich abgewiesen – weil Plätze belegt sind, Personal fehlt oder Barrierefreiheit nicht gewährleistet ist.

SkF Ahaus‑Vreden: Kein Frauenhaus – aber verlässliche Beratung und starke Kooperation

Der SkF Ahaus‑Vreden betreibt kein eigenes Frauenhaus. Dennoch begegnet uns das Thema Gewalt gegen Frauen regelmäßig – insbesondere in der Allgemeinen Sozialberatung und in den Frühen Hilfen. Dort beraten wir Frauen, Mütter, Alleinerziehende und Familien in belastenden Lebenslagen, oft zunächst wegen anderer Sorgen. Wenn sich im Gespräch Anzeichen für Gewalt, Kontrolle oder Einschüchterung zeigen, stehen wir zuverlässig an der Seite der Betroffenen.

 „Viele Frauen kommen mit Fragen zu Trennung, Existenzsicherung oder Überforderung zu uns. Erst nach und nach wird sichtbar, dass Gewalt oder massiver Druck dahinterstehen. Dann geht es zuerst um Sicherheit, Orientierung und darum, wieder handlungsfähig zu werden“, sagt Margret Keck‑Brüning, Beraterin in der Allgemeinen Sozialberatung des SkF Ahaus‑Vreden. „Wir bleiben dran – und wir gehen die nächsten Schritte gemeinsam im Netzwerk, zum Beispiel in enger Zusammenarbeit mit dem SkF Gronau und weiteren spezialisierten Stellen.“

Unsere Forderung

Die Bundesmittel müssen zusätzlich ins Hilfesystem fließen – nicht als Anlass, kommunale oder Landesförderung zurückzufahren. Nur so kann das Gewalthilfegesetz sein Ziel erreichen: verlässlichen Schutz und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder.

Hilfe vor Ort

Wenn Sie von Gewalt betroffen sind oder sich Sorgen machen – auch wenn Sie „nur“ unsicher sind – melden Sie sich bei uns in Ahaus 02561/9523-0, Gronau 02562/8173-0, Vreden 02564/9328-0 oder dem SkF Gronau 02562/8173-40. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.

 In akuten Gefahrensituationen: Polizei‑Notruf 110

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