Kinderschutz-Beratung
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung berät die insoweit erfahrene Fachkraft (InSoFa) pädagogische Fachkräfte, Schulen und Einrichtungen. Sie hilft, Risiken objektiv einzuschätzen und das Kindeswohl zu sichern – neutral, fachkundig und noch vor Einschaltung des Jugendamts.
Wir bieten…
Beratung durch „Insoweit erfahrene Kinderschutzfachkräfte“ (abgekürzt InsoFa, bezeichnet MitarbeiterInnen, die mittels spezieller Fortbildung und an dieser Stelle mehrjähriger Berufserfahrung gem. § 8a und § 8b SGB VIII zur Einschätzung von Gefährdungsrisiken bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung beraten).
anonymisierte Beratung von Fachkräften für Fachkräfte, Personendaten werden an keiner Stelle benannt, Kinder werden nicht durch die Kinderschutzfachkräfte in Augenschein genommen
Beratung zur Abklärung Gefährdungsrisiko bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung
bietet Unterstützung bei jeglicher Fragestellung, wie Abklärung des Kindeswohls, Vorbereitung eines Elterngespräches, Abklärung weiterer Schritte oder Hinzuziehen weiterer Stellen
Klärung von Maßnahmen und Entwicklung von Handlungssicherheit bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung zum Schutz des einzelnen Kindes
berät bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos
Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, haben eine beratende Funktion und keine Entscheidungsbefugnis
Beratung für sämtliche Einrichtungen in Gronau und Ahaus
bei Bedarf/ auf Anfrage institutionelle Schulungen/ Themenabende zum Thema Kinderschutz
Sie haben Fragen:
Ist das Verhalten des Kindes im Kindergarten wirklich auffällig oder liege ich falsch?
Muss ich das Jugendamt hinzuziehen?
Wie melde ich eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt?
Ich habe eine Beobachtung in der Schule gemacht, weiß aber nicht was ich als Nächstes veranlassen sollte.
Eine Mutter von einem Kindertageskind verhält sich seit ein paar Wochen auffällig. Wie kann ich das besser einordnen?
Wir haben unterschiedliche Meinungen im Team, wir brauchen eine gemeinsame Entscheidung ein Kind betreffend.
Welche Beobachtungen muss ich direkt an das Jugendamt melden? Was muss ich selber mit der Familie und dem Kind erarbeiten?
Welche Schritte muss ich weiter gehen?
Welche rechtliche Verpflichtung habe ich eigentlich?